Nov 4, 2020 — Interessen aller Altersklassen berücksichtigen und den Generationenvertrag einhalten. Internationale strategische Stossrichtungen.

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Schweizerischer Bundesrat ARE 4. November 2020 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 Vernehmlassungsvorlage Inhaltsverzeichnis Executive Summary.3 1Einleitung..4 2Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung..5 3Leitlinien für die Bundespolitik5 4Schwerpunktthemen..6 4.1Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion7 4.1.1Nachhaltige Konsummuster fördern.8 4.1.2Wohlstand und Wohlergehen unter Schonung der natürlichen Ressourcen sichern..9 4.1.3Die Transformation hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen im In- und Ausland vorantreiben11 4.1.4Unternehmensverantwortung im In- und Ausland stärken.13 4.2Klima, Energie, Biodiversität..14 4.2.1Treibhausgasemissionen reduzieren und klimabedingte Auswirkungen bewältigen.15 4.2.2Den Energieverbrauch senken, Energie effizienter nutzen und erneuerbare Energien ausbauen.17 4.2.3Biologische Vielfalt erhalten, nachhaltig nutzen, fördern und wiederherstellen19 4.3Chancengleichheit..21 4.3.1Die Selbstbestimmung jeder und jedes Einzelnen fördern.22 4.3.2Den sozialen Zusammenhalt sicherstellen.24 4.3.3Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann gewährleisten..26 5Treiber für nachhaltige Entwicklung.28 5.1Beitrag der Wirtschaft28 5.2Nachhaltigkeit im Finanzmarkt..29 5.3Bildung, Forschung und Innovation29 6Der Bund als Vorbild30 6.1Der Bund als Beschaffer..30 6.2Der Bund als Eigner von verselbständigten Einheiten.31 6.3Der Bund als Anleger.31 6.4Der Bund als Arbeitgeber31 6.5Der Bund als Verbraucher von natürlichen Ressourcen.31 7Zusammenarbeit und Partnerschaften zur Umsetzung der Strategie..32

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2 7.1Organisation innerhalb der Bundesverwaltung.32 7.2Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden.33 7.3Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft33 7.4Kommunikation.33 8Monitoring und Berichterstattung..34 8.1Monitoring der nachhaltigen Entwicklung34 8.2Berichterstattung..34

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3 Executive Summary Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist der Referenzrahmen, den sich die Staatengemeinschaft gesetzt hat, um die grossen Herausforderungen dieser Welt anzugehen. Alle UNO-Mitgliedstaaten haben sich politisch verpflichtet, die Agenda 2030 auf nationaler und internationaler Ebene umzusetzen, die darin enthaltenen 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu erreichen und dabei niemanden zurückzulassen. Der Bundesrat nimmt diese Verpflichtung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene aktiv an und kommt seiner Verantwortung für die heutige und die künftigen Generationen nach. Mit der vorliegenden Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zeigt der Bundesrat auf, wie er beabsichtigt, dies in den nächsten zehn Jahren zu tun. Grosse Krisen wie Pandemien, Katastrophen, Konflikte oder Wirtschaftskrisen haben die gegenseitige Abhängigkeit zwischen den verschiedenen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung gezeigt und allen ins Bewusstsein gerufen, dass sich die Rahmenbedingungen des Handelns rasch ändern können. Sie bestätigen die Notwendigkeit von umfassenden und systemischen Ansätzen, die soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und ökologische Verantwortung gleichwertig, ausgewogen und in integrierter Weise berücksichtigen. Resilienz, also die Fähigkeit, Störungen möglichst frühzeitig vorauszusehen, diese abzuwehren, sich ihnen anzupassen, sie zu bewältigen und sich von ihnen zu erholen, ist weiter zu stärken. In den nächsten zehn Jahren braucht es Anstrengungen von allen, um den Tatbeweis zu liefern, dass eine zukunftsfähige und gerechte Welt möglich ist, im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen, in Wohlstand, Frieden und Partnerschaft. Leitlinien für die Bundespolitik Die Leitlinien und Ziele einer nachhaltigen Entwicklung werden als zukunftsgerichtete Anliegen in sämtlichen Politikbereichen des Bundes umgesetzt. Dem transparenten Umgang mit Zielkonflikten zwischen verschiedenen Politiken zur Schaffung von Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Schwerpunktthemen mit Zielen und strategischen Stossrichtungen Bei einigen Zielen der Agenda 2030 ist die Schweiz weit fortgeschritten. Sie verfügt beispielsweise über ein qualitativ hochstehendes Bildungssystem und eine gute Gesundheitsversorgung. Dennoch braucht es in einigen Bereichen, in denen auf Bundesebene ein besonderer Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen Politikbereichen besteht, noch zusätzliche Anstrengungen. Für diese Schwerpunktthemen legt der Bundesrat Ziele für die Schweiz sowie innen- und aussenpolitische strategische Stossrichtungen für die Bundespolitik fest. 1.Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion: Förderung nachhaltiger Konsummuster; Sicherung von Wohlstand und Wohlergehen mit einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen; Vorantreiben der Transformationen hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen; Stärkung der Unternehmensverantwortung im In- und Ausland. 2.Klima, Energie und Biodiversität: Reduktion von Treibhausgasemissionen und Bewältigung von klimabedingten Auswirkungen; Senkung des Energieverbrauches und Ausbau von erneuerbaren Energien; Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. 3.Chancengleichheit: Förderung der Selbstbestimmung jeder und jedes Einzelnen; Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts; Sicherstellung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Treiber für nachhaltige Entwicklung Eine wichtige Rolle, um die Erreichung der prioritären Ziele voranzubringen, spielen die Wirtschaft, der Finanzmarkt sowie Bildung, Forschung und Innovation. Der Bund gestaltet entsprechend förderliche Rahmenbedingungen und trägt damit auch zur Stärkung des Standorts Schweiz bei.

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4 Monitoring und Berichterstattung Um die ambitionierten Ziele der Agenda 2030 und der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zu erreichen, prüft der Bundesrat regelmässig den Stand der Umsetzung und erstattet über die Fortschritte Bericht. Die Massnahmen zur Umsetzung der Strategie werden zum einen im Rahmen der regulären Entscheidungswege in den jeweiligen Politikbereichen festlegt. Zum anderen verabschiedet der Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Aktionsplan zur Strategie mit ergänzenden Massnahmen zur Konkretisierung der Ziele und strategischen Stossrichtungen. 1Einleitung Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen und stellt eine hohe Lebensqualität sicher, überall auf der Welt sowohl heute wie als auch in Zukunft. Sie berücksichtigt die drei Dimensionen Œ ökologische Verantwortung, gesellschaftliche Solidarität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Œ gleichwertig, ausgewogen und in integrierter Weise und trägt den Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme Rechnung. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) mit ihren 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung bildet dabei den Referenzrahmen. Nachhaltige Entwicklung ist in der Bundesverfassung als Staatszweck verankert. Mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) legt der Bundesrat seit 1997 seine politischen Schwerpunkte für eine nachhaltige Entwicklung fest. Er verfolgt damit das Ziel, die unterschiedlichen Interessen der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Umwelt in allen Politikbereichen ausgewogen zu berücksichtigen. In Erfüllung dessen formuliert die SNE 2030 entsprechende Ziele und strategische Stossrichtungen, die nicht als abschliessende Liste zu verstehen sind. Der Bundesrat strebt eine kohärente Politik für nachhaltige Entwicklung auf Bundesebene an. Der Bundesrat misst der Umsetzung der Agenda 2030 innen- und aussenpolitisch eine grosse Bedeutung bei und bekräftigt mit der SNE 2030 sein Engagement für die Erreichung der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung, weshalb er sie neu auf einen Zeitrahmen bis 2030 ausrichtet. Auf internationaler Ebene präsentiert der Bundesrat alle vier Jahre einen Länderbericht zur Umsetzung der Agenda 2030. Die SNE 2030 ist insbesondere ein Instrument zur Koordination zwischen den Politikbereichen und sektoriellen Aktivitäten des Bundes. Sie ermöglicht zukunftsfähige Lösungsansätze für Zielkonflikte des staatlichen Handelns im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. Sie baut auf bestehenden Strategien und Massnahmen auf und hat den Anspruch, diese in einer Nachhaltigkeitsperspektive weiterzuentwickeln. In jeder Legislaturperiode verabschiedet der Bundesrat zudem einen Aktionsplan zur SNE 2030 mit Massnahmen zur Konkretisierung der Ziele und strategischen Stossrichtungen. Die Agenda 2030 wird von der Schweiz in ihrer Gesamtheit umgesetzt, wobei alle 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind. Durch das Setzen von drei Schwerpunktthemen (Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Klima, Energie und Biodiversität; Chancengleichheit) verstärkt der Bundesrat seine Anstrengungen für die Umsetzung der Agenda 2030 besonders in jenen Bereichen, in denen für die Schweiz innen- und aussenpolitisch der grösste Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen besteht. Resilienz, also die Fähigkeit, Störungen möglichst frühzeitig zu antizipieren, diese abzuwehren, sich ihnen anzupassen, sie zu bewältigen und sich von ihnen zu erholen, ist ein wichtiger Aspekt für eine nachhaltige Entwicklung. Die Digitalisierung mit ihren Chancen und Risiken spielt dabei eine bedeutende Rolle. Im Kontext sich kumulierender Risiken in den Bereichen Natur, Technik und Gesellschaft ist eine ausgewogene Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimension von zunehmender Bedeutung. Die Bewältigung von globalen Herausforderungen dieser Art in der stark vernetzten und zunehmend digitalisierten Welt bedingt auch politische, wirtschaftliche, zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Kooperation über die Landesgrenzen hinaus.

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5 Die SNE 2030 gilt primär für die Bundespolitik und setzt aus diesem Grund Ziele, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen. Der Bundesrat lädt aber die Kantone und Gemeinden, die Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Bevölkerung dazu ein, die Ziele dieser Strategie mitzutragen und durch ihre Beiträge gemeinsam mit dem Bund die Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. 2Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Im September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs aller UNO-Mitgliedstaaten die Agenda 2030 verabschiedet. 1 Mit dieser hat die Staatengemeinschaft einen gemeinsamen globalen Referenzrahmen für nachhaltige Entwicklung geschaffen. Alle Staaten haben sich bereit erklärt, die Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 gemeinsam zu erreichen und einen angemessenen Beitrag für deren Umsetzung auf nationaler und auf internationaler Ebene zu leisten, indem sie die Agenda 2030 als Referenzrahmen in ihre Prozesse, Politiken und Strategien aufnehmen. Die Agenda 2030 legt 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) mit insgesamt 169 Unterzielen (Targets) fest. ( Anhang 1) Es handelt sich dabei um eine komplexe und ambitionierte Agenda, die schrittweise Veränderungen und teilweise grundlegende Transformationen voraussetzt. Die Schweiz hat die Ausarbeitung der Agenda 2030 in den internationalen Verhandlungen massgeblich mitgeprägt. Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 hat sie zusammen mit allen anderen Staaten ihren Willen bekräftigt, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis im Jahr 2030 zu erreichen. Die Agenda 2030 ist völkerrechtlich nicht verbindlich, stellt aber für den Bundesrat einen wichtigen Orientierungsrahmen dar. Der Bundesrat hat sich politisch verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung zu leisten sowie die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen oder zu beantragen. Im September 2019 wurde der Global Sustainable Development Report 2 (GSDR) an der UNO- Generalversammlung vorgestellt. Der Bericht wurde von einem wissenschaftlichen Gremium im Auftrag der Staatengemeinschaft verfasst und zieht international Bilanz über die ersten vier Jahre der Umsetzung der Agenda 2030. Laut dem GSDR ist die internationale Staatengemeinschaft heute noch nicht auf Kurs, um die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 umfassend zu erreichen. Die Fortschritte, die in den vergangenen Jahrzehnten erzielt wurden, drohen im Hinblick auf die global zunehmenden Ungleichheiten und die potentiell irreversiblen Verschlechterungen des Umweltzustands wieder verloren zu gehen. Für eine Kehrtwende sind grosse Veränderungen bei der Ausgestaltung der Politiken notwendig. Speziell wichtig sind dabei die Zusammenhänge zwischen den einzelnen globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung und der Umgang mit ihren Zielkonflikten. Die Erkenntnisse des GSDR bilden eine wichtige Grundlage für die weiteren Aktivitäten der Schweiz und sind in die Erarbeitung der SNE 2030 eingeflossen. 3Leitlinien für die Bundespolitik Die Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung erfordert gemeinsame Anstrengungen in allen Politikbereichen und verlangt teilweise grundlegende Anpassungen. Als Orientierung für die nationale und internationale Umsetzung legt der Bundesrat die folgenden Leitlinien fest: Gemeinsam Verantwortung wahrnehmen: Nachhaltige Entwicklung betrifft als Herausforderung alle gesellschaftlichen Bereiche. Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzipien sind dabei anzuwenden. Um langfristig ein global tragfähiges ökologisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches System zu sichern, soll Verantwortung gemeinsam und solidarisch wahrgenommen werden, wobei den Bedürfnissen künftiger Generationen und dem Grundsatz «niemanden zurücklassen» der Agenda 2030 in allen Politikbereichen besondere Beachtung zu schenken ist. Die Zieldimensionen ausgewogen berücksichtigen: Nachhaltige Entwicklung berücksichtigt die drei Zieldimensionen Œ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität und ökologische Verantwortung Œ sowie Wechselwirkungen zwischen diesen

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6 gleichwertig, ausgewogen und in integrierter Weise. Der Berücksichtigung der Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme, der Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen und der Verteilungsgerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen sind dabei besonders Rechnung zu tragen. Um die langfristigen Herausforderungen wirksam anzugehen, ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich. Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen: Der Bundesrat versteht nachhaltige Entwicklung als eine transversale Leitidee. Sie ist demnach nicht als eine zusätzliche sektorpolitische Aufgabe zu betrachten, sondern wird als zukunftsgerichteter und integraler Bestandteil in sämtliche Politikbereiche aufgenommen. Die Bundesstellen werden aufgefordert, die in der Agenda 2030 und in der SNE 2030 festgehaltenen Grundsätze und Ziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und in ihre ordentlichen Planungs-, Budget- und Politiksteuerungsprozesse zu integrieren. Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung erhöhen: Politikkohärenz wird auf allen staatlichen Ebenen sowie zwischen Politikbereichen, zwischen innen- und aussenpolitischen Zielen sowie in Bezug auf grenzüberschreitende Auswirkungen, einschliesslich jener auf Entwicklungsländer, angestrebt. Um eine Abstimmung und Optimierung des staatlichen Handelns im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu ermöglichen, müssen politische Entscheidungen auf Vorschlägen beruhen, deren soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen frühzeitig beurteilt werden. Die Interessenabwägung wird bei politischen Entscheiden transparent vorgenommen und begründet. Dabei werden inhaltliche Zielkonflikte und negative Nebeneffekte identifiziert und offengelegt. Synergien zwischen Politiken werden verstärkt genutzt. Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren: Zahlreiche Herausforderungen können nur in enger Zusammenarbeit zwischen den drei Staatsebenen ( 7.2) und gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren ( 7.3) angegangen werden. Der Bundesrat anerkennt die unerlässlichen Beiträge aller relevanten staatlichen und nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteure für eine nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung der Agenda 2030, führt einen offenen Dialog mit diesen und bindet sie möglichst partizipativ in die Prozesse zur Entscheidungsfindung, zur Umsetzung und zur Berichterstattung ein. Wo möglich, werden bestehende Koordinationsgefässe genutzt. Um eine gesamtgesellschaftliche Dynamik zu nutzen, werden neue Partner mobilisiert und bestehende Partnerschaften weiter gestärkt. 4Schwerpunktthemen Die SNE 2030 legt das Schwergewicht auf jene Themenfelder, in denen auf Bundesebene ein besonderer Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen besteht. Sie fokussiert auf die drei Schwerpunktthemen «Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie und Biodiversität» sowie «Chancengleichheit» als Prioritäten für die Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz. Diese Schwerpunktthemen wurden auf der Grundlage der 2018 erfolgten Bestandsaufnahme 3 festgelegt, in der sämtliche Ziele und Unterziele der Agenda 2030 analysiert und der Grad der Zielerreichung für die Schweiz ermittelt worden war. Der Länderbericht der Schweiz zum Stand der Umsetzung der Agenda 2030, 4 der 2018 an der UNO vorgestellt wurde, baut darauf auf. Die drei Schwerpunktthemen sind eng miteinander verbunden und voneinander abhängig. So können die in diesem Kapitel beschriebenen Umweltherausforderungen nicht ohne Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen gelöst werden. Die wirtschaftlichen Herausforderungen müssen unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Auswirkungen im In- und Ausland angegangen werden und umgekehrt. Diese sich gegenseitig beeinflussenden drei Schwerpunktthemen machen deutlich, welche Bedeutung einer ausgewogenen Berücksichtigung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen zukommt; das Bestreben um Ausgewogenheit stellt denn auch den roten Faden der in diesem Kapitel festgelegten strategischen Ziele dar. Zur Umsetzung der Agenda 2030 auf nationaler Ebene werden für jedes Schwerpunktthema die Herausforderungen bis 2030 identifiziert sowie Œ gegliedert nach Unterthemen Œ innenpolitische Ziele

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8 ihrer Wertschöpfungsketten auf Gesellschaft und Umwelt gemäss internationalen Standards in der Schweiz und im Ausland wahrnehmen. ( 4.1.4) Von Bedeutung ist der transparente Umgang mit Zielkonflikten. In diesem Schwerpunktthema betrifft dies unter anderem den Zusammenhang zwischen Umweltbelastung und wirtschaftlichem Wachstum, zwischen ökologischen und sozialen Vorgaben und dem Handlungsspielraum von Unternehmen, zwischen Konsumgesellschaft, Ressourcenverbrauch und Produktion sowie zwischen Land- und Ernährungswirtschaft und dem Schutz und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. 4.1.1Nachhaltige Konsummuster fördern Seit Mitte der 1990er-Jahre hat der Schweizer Konsum doppelt so stark zugenommen wie das Bevölkerungswachstum. 7 Zudem fallen in der Schweiz jedes Jahr zwischen 80 und 90 Millionen Tonnen Abfälle 8 in den verschiedenen Phasen der Produktion, der Verpackung, des Transports, der Verteilung und des Verbrauchs von Produkten an. Die negativen Auswirkungen von Produktion und Konsum auf die Umwelt sind aufgrund von Marktversagen und einem Mangel internationaler Koordination noch zu wenig in den Preisen von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt, was zu einer übermässigen Nutzung von natürlichen Ressourcen führt. Ein zunehmender Anteil der in der Schweiz konsumierten Güter wird aus dem Ausland geliefert oder aus importierten Rohstoffen oder Zwischenprodukten hergestellt. 9 Massnahmen im Inland sind deshalb Grenzen gesetzt. Herausforderungen bestehen in der globalen Transformation der Produktionssysteme in Richtung Nachhaltigkeit, der Förderung von Kostentransparenz, Rückverfolgbarkeit, Deklaration der Kostenwahrheit und Einhaltung von internationalen Sozial- und Umweltstandards auf allen Stufen der Wertschöpfungskette. Gleichzeitig erweisen sich kurze und diversifizierte Produktions- und Lieferketten bei globalen Krisen als vorteilhaft. Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz Œ sowohl private, als auch öffentliche Œ können durch ihr Konsumverhalten Einfluss auf eine nachhaltige Ausgestaltung der Produkt- und Dienstleistungssortimente nehmen und somit den Ressourcenverbrauch und die Arbeitsbedingungen im In- und Ausland beeinflussen. Auch die digitale Transformation verändert Produktionsprozesse, Konsumverhalten, Güter und Dienstleistungen grundlegend. Sie bietet Chancen, beispielweise durch die Möglichkeit, energieeffizientere Güter zu produzieren, das Bedürfnis für gewisse Produkte oder Ressourcen durch technologische Integration zu vermindern oder die Arbeitsproduktivität zu steigern. Sogenannte Rebound-Effekte Œ das Einsparpotenzial von Effizienzsteigerungen wird aufgrund erhöhter Nachfrage nur teilweise verwirklicht Œ können diese positiven Auswirkungen allerdings teilweise zunichtemachen oder sogar überkompensieren. Ziele -Die Menschen sind sich der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen ihres Lebensstils bewusst. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben Zugang zu den nötigen Informationen, um Kaufentscheide zu fällen, die zu einer Reduktion des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und der negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen beitragen. Die Rahmenbedingungen begünstigen derartige Entscheidungen. 10 ( 12.8) -Negative Umweltauswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen für die Verwendung fossiler Energieträger werden aufgezeigt und es wird auf deren Vermeidung hingezielt. ( 12c) Nationale strategische Stossrichtungen (a) Das Angebot an nachhaltigen Gütern und Dienstleistungen stärken Damit nachhaltig produzierte Güter und Dienstleistungen wettbewerbsfähig angeboten werden können und Marktverzerrungen beseitigt werden, engagiert sich der Bund für die Herstellung von Kostenwahrheit mittels Internalisierung externer Kosten. Der Bund prüft, welche Hindernisse für das

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9 Angebot nachhaltiger Güter und eine effizientere Verwendung der natürlichen Ressourcen bestehen, und reduziert diese soweit als möglich und im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Basis einer Interessenabwägung. (b) Das Wissen der Konsumentinnen und Konsumenten verbessern Der Bund fördert nachhaltige Kaufentscheide. In diesem Sinne ermutigt er die zuständigen Akteurinnen und Akteure, die Konsumentinnen und Konsumenten zu informieren, zu sensibilisieren und zu motivieren, ein verantwortungsvolles Konsumverhalten zu entwickeln, und so die Produktion von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zu fördern. Der Bund stellt den Konsumentinnen und Konsumenten verständliche und relevante Informationen zur Verfügung wie beispielsweise die Basisdaten für Lebenszyklusanalysen, anhand derer sie beim Kauf die jeweils nachhaltigste Option erkennen können. Der Bund setzt sich im In- und Ausland dafür ein, dass die Produkteigenschaften sowie die in der Wertschöpfungskette und über den gesamten Lebenszyklus der Produkte anfallenden Externalitäten transparent, vergleichbar und glaubhaft deklariert werden. (c) Negative Effekte von Subventionen oder Steuererleichterungen für fossile Energieträger durch deren Reduktion oder Neuausrichtung vermeiden Bei der obligatorischen periodischen Überprüfung von Subventionen zieht der Bund auch die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit mit ein. Er überprüft vor allem die negativen Effekte durch vollständige oder teilweise Befreiungen von Abgaben oder durch Subventionen. Dabei baut er auf den bereits eingeleiteten Arbeiten auf. Internationale strategische Stossrichtungen Die Schweiz begleitet und unterstützt internationale Programme zur Förderung von nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern. Sie setzt das Zehnjahresprogramm für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster der UNO um und wirkt an der Entwicklung eines Folgeprogramms mit. Sie engagiert sich für die Konzeption einer homogenen, auf internationaler Ebene einsetzbaren Methode zur quantitativen Beurteilung der Umweltauswirkungen der Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus. Sie unterstützt Datenbanken, dank derer die ökologischen Auswirkungen bestimmter Wirtschaftssektoren evaluiert werden können. 11 Die Schweiz engagiert sich auf internationaler Ebene für die Reduktion und die Abschaffung der Subventionierung von fossilen Energien. Sie unterstützt in der internationalen Zusammenarbeit Bildung für nachhaltige Entwicklung, Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, Friedens- und Menschenrechtsbildung, Umweltbildung sowie Gesundheit und Ernährung im Rahmen von Grundbildungsprogrammen und weiteren Bildungsmassnahmen. Die Schweiz fördert den Handel von umweltfreundlichen Produkten. 4.1.2Wohlstand und Wohlergehen unter Schonung der natürlichen Ressourcen sichern Das Wohlstandsniveau der Schweiz ist eines der höchsten im OECD-Raum. Die langfristige Sicherung des Wohlstands wird allerdings durch den demografischen Wandel und durch ein verlangsamtes Wachstum der Arbeitsproduktivität erschwert sowie durch einen hohen natürlichen Ressourcenverbrauch gefährdet. 12 Die zentrale Herausforderung besteht darin, das Wirtschaftswachstum so auszugestalten, dass der Wohlstand und das Wohlergehen erhalten werden, ohne dabei die natürlichen Ressourcen zu übernutzen. Nachhaltiges Wachstum schafft stabile Erwerbs- und Ertragsmöglichkeiten für die Bevölkerung und die Unternehmen, gewährleistet langfristig gesunde öffentliche Finanzen und trägt gleichzeitig zur Finanzierung und Erreichung von sozialen und ökologischen Anliegen bei. Die Schweizer Volkswirtschaft braucht gute, international wettbewerbsfähige und konsistente Rahmenbedingungen, Rechts- und Planungssicherheit, eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik, eine effiziente und innovationsfreundliche Regulierung sowie funktionierende Ökosysteme und intakte

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10 natürliche Ressourcen. Eine widerstands- und zukunftsfähige Volkswirtschaft kann Krisen besser überwinden. Trotz Effizienzgewinnen ist die Schweiz heute weit entfernt von einem in allen Bereichen nachhaltigen Wachstum, besonders in Bezug auf die Ressourcennutzung. Als Folge des global steigenden Ressourcenverbrauchs befinden sich Klimastabilität und Ökosysteme weltweit an den Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Schweiz trägt durch ihren hohen Ressourcenverbrauch pro Person dazu bei. 13 Es gilt, Produktion und Konsum mit einer effizienteren und schonenderen Ressourcennutzung zu verbinden und die Entkopplung der wirtschaftlichen Aktivität von den schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft voranzutreiben. Ziele -Die Übernutzung von natürlichen Ressourcen in der Schweiz und im Ausland wird vermieden. Die Auswirkungen des Konsums und der Produktion auf die Umwelt werden deutlich gesenkt. Der Material-Fussabdruck pro Person sinkt deutlich und im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Klimaübereinkommens von Paris. 14 ( 12.2a) -Unternehmen nutzen ressourceneffiziente und -schonende sowie in Kreisläufen funktionierende Ansätze zur optimalen Gestaltung ihrer Produktionsprozesse, Produkte und Geschäftsmodelle. 15 ( 8.4) -Die wettbewerbs- und innovationsfördernden Rahmenbedingungen sowie die Produktivität der Wirtschaft werden erhalten und weiter gefördert. 16 ( 8.2) -Bei Chemikalien wird konsequent darauf geachtet, dass diese während ihres gesamten Lebenszyklus keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit von Menschen haben. 17 ( 12.4) Nationale strategische Stossrichtungen (a) Sozial- und umweltverträgliche Produktionsmuster fördern Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Wirtschaftsakteurinnen und -akteure bei ihren Aktivitäten auf den Erhalt der Umweltqualität und der menschlichen Gesundheit, die Respektierung der Menschenrechte und die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen achten und Ziele festlegen, die sich an den planetaren Grenzen orientieren. Der Bund entwickelt basierend auf dem Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und mit Wirtschaftskreisen Zielbilder und messbare Ziele für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster. Im Übrigen sorgt er für eine verstärkte Anwendung des im Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) 18 verankerten Verursacherprinzips, wobei er darauf achtet, dass die damit verbundenen Kosten für die Bevölkerung und die Wirtschaft tragbar bleiben. Der Bund sorgt für günstige Rahmenbedingungen, welche die Innovationsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft langfristig stärken und welche die Entwicklung und Verbreitung von Innovationen und Technologien zugunsten einer ressourcenschonenden Produktion und eines ressourcenschonenden Konsums unterstützen. (b) Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie die Produktivität der Schweizer Wirtschaft fördern Der Bund unterstützt eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und verbessert die Rahmenbedingungen weiter, damit eine effiziente Allokation der Produktionsfaktoren erreicht wird und hohe Innovationsanreize bestehen. Er setzt sich für einen dynamischen Wettbewerb, tiefe Markteintrittshürden, eine hohe Offenheit, qualifizierte Arbeitskräfte, gesunde öffentliche Finanzen und einen optimalen administrativen Aufwand bei zugleich hoher Regulierungseffektivität ein. Dazu bedarf es eines regelmässigen Überprüfens, ob angestrebte Regulierungsziele aufgrund veränderter Marktverhältnisse und aufgrund des technischen Fortschrittes durch geeignetere Massnahmen wirksamer erreicht werden können. Er nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Reduktion der

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11 administrativen Belastung. Die regulatorischen Vorgaben sind möglichst international abgestimmt, schlank und unterstützen Innovationen. (c) Die Kreislaufwirtschaft fördern Der Bund erleichtert die Umsetzung von innovativen Produktionsverfahren und von auf dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft basierenden, nachhaltigen und ressourcenschonenden Geschäftsmodellen. Er fördert die Zusammenarbeit mit den Unternehmen im Bestreben, die Abfallproduktion und den Verbrauch von Rohstoffen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu senken. Er fördert das Ökodesign durch die Entwicklung von entsprechenden Kompetenzen. 19 (d) Die schädlichen Auswirkungen von Chemieprodukten auf die Gesundheit und die Umwelt vermeiden Der Bund schafft den rechtlichen Rahmen, damit Unternehmen für alle Chemikalien, die sie herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, die erforderlichen Daten über gefährliche Eigenschaften der Chemikalien und Informationen für den sicheren Umgang damit beschaffen und den Verwenderinnen und Verwendern in geeigneter Art zur Verfügung stellen. Er erlässt regulatorische Bestimmungen, damit die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure Massnahmen ergreifen, um Risiken beim Umgang mit Chemikalien zu reduzieren und besonders besorgniserregende Stoffe durch risikoärmere Alternativen zu ersetzen. Darüber hinaus fördert der Bund die Anwendung der Grundprinzipien der nachhaltigen Chemie in der Forschung und bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Produkten sowie bei der Entwicklung neuer Verfahren und Produkte. Internationale strategische Stossrichtungen Die Schweiz setzt sich multilateral, regional und bilateral für verbesserte und verbindliche Rahmenbedingungen ein, damit die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Produktion und zur Schonung der natürlichen Ressourcen, in den Bereichen Rohstoffabbau und -Handel, nachhaltige Infrastrukturen, gestärkt werden. Dabei fördert sie die Umsetzung, Weiterentwicklung und Stärkung von globalen Umwelt- und Sozialstandards und internationalen Direktiven. Die Schweiz setzt sich für eine möglichst weitgehende Internalisierung der Externalitäten ein, im Kooperation mit dem Privatsektor, sowie für die Stärkung der globalen Gouvernanz in diesem Bereich. Die Schweiz unterstützt die Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Gestaltung des Strukturwandels, der Entwicklung des Privatsektors, der Integration in regionale Wirtschaftskreisläufe und die globale Wirtschaft sowie der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze. Sie fördert zuverlässige rechtliche Rahmenbedingungen für nachhaltige Investitionen und unterstützt die Umsetzung hoher ökologischer, sozialer und ökonomischer Standards. Ressourceneffiziente Produktionsverfahren, die Verbesserung der Transparenz, langfristige Finanzierungslösungen und die Stärkung von Fachkompetenzen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte stehen dabei im Mittelpunkt. Die Schweiz setzt sich für ein umfassendes, kohärentes und effizientes internationales Chemikalienregime ein, welches existierende und neue Problemfelder mit effizienten Massnahmen angeht, auch durch rechtlich verbindliche Abkommen. Sie setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die den sachgerechten Umgang mit Chemikalien und Schadstoffen auf nationaler Ebene ermöglichen, insbesondere in Entwicklungsländern. 4.1.3Die Transformation hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen im In- und Ausland vorantreiben Für das langfristige Wohl der Bevölkerung braucht es genug gesunde und erschwingliche Lebensmittel, die sozial- und umweltverträglich hergestellt und auf dem Markt wettbewerbsfähig sind. Die Ernährungssysteme sind einerseits zunehmenden Veränderungen ausgesetzt Œ von plötzlichen Schocks bis zu langfristigen Stressfaktoren wie Umweltveränderungen (zum Beispiel Klima, Biodiversitäts- und Bodenverlust). Andererseits können nachhaltige und resiliente Ernährungssysteme

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