Die Geber verpflichten sich: ▫ ihre gesamte Unterstützung – Länderstrategien, Politikdialog und EZ-Programme – auf die nationalen. Entwicklungsstrategien der

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1 PARIS DECLARATION ON AID EFFECTIVENESS Ownership, Harmonisation, Alignment, Results and Mutual Accountability (German translation by OECD German translation service) ERKLÄRUNG VON PARIS ÜBER DIE WIRKSAMKEIT DER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT Eigenverantwortung, Harmonisierung, Partnerausrichtung, Ergebnisorientierung sowie gegenseitige Rechenschaftspflicht (Deutsche Übersetzung durch den Deutschen Übersetzungsdienst der OECD)

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3 ERKLÄRUNG VON PARIS ÜBER DIE WIRKSAMKEIT DER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT Eigenverantwortung, Harmonisierung, Partnerausrichtung, Ergebnisorientierung sowie gegenseitige Rechenschaftspflicht I. Entschlossenheitserklärung 1. Wir, die für die Förderung der Entwicklung zust ändigen Ministerinnen und Minister aus Industrie- staaten und Entwicklungsländern sowie Leiterinnen und Le iter multilateraler und bilateraler Entwicklungsinstitu- tionen, bekunden anlässlich unserer Tagung in Paris am 2. März 2005 unsere Entschlossenheit, weitreichende, durch Monitoring überprüfbare Maßnahmen zu ergreifen, um im Blick auf die noch in diesem Jahr vorgesehene VN-Fünfjahresbilanz der Millenniumserklärung und M illenniums-Entwicklungsziele (MDG) unsere Modalitäten der EZ-Abwicklung und -Verwaltung zu reformieren. Wir sind uns darüber im Klaren, wie wir auch bereits in Monterrey erklärt haben, dass für die Erreichung dieser Ziele einerseits eine volumenmäßige Erhöhung der ODA-Leistungen und anderer Entwicklungsressourcen erforderlich ist, andererseits aber auch die Wirksamkeit dieser Leistungen signifikant gesteigert werden muss, um die Anstrengungen der Partnerländer zur Stärkung der Staats- und Verwaltungsführung und zur Verbesserung der Entwicklungsergebnisse zu unterstützen. Das wird umso wichtiger sein, wenn die bisherigen und die neuen bilateralen und multilateralen Initiativen zu einer erheblichen weiteren ODA-Aufstockung führen. 2. Das Hochrangige Forum über die Wirksamkeit de r Entwicklungszusammenarbeit knüpft an die auf dem Hochrangigen Forum über Harmonisierung in Rom (Februar 2003) angenomme ne Erklärung und die bei den Round-Table-Gesprächen über ergebnisorientiertes EZ-Management in Marrakesch (Februar 2004) definierten Kernprinzipien an, da wir der Auffassung sind, dass diese die EZ-Wirksamkeit im Hinblick auf die Reduzierung von Armut und Ungleichheit, die Erhöhung des Wachstums, den Kapazitätsaufbau und die beschleunigte Verwirklichung der MDG verbessern werden. Intensivierung der Anstrengungen für eine wirksamere Entwicklungszusammenarbeit 3. Wir bekräftigen die von uns in Rom eingegangenen Verpflichtungen zur Harmonisierung und Partner- orientierung der EZ-Abwicklung. Es stimmt uns hoffnungsvoll, dass viele Geber- und Partnerländer der EZ- Wirksamkeit hohe Priorität einräumen, und wir bestätigen erneut unsere Entschlossenheit, bei der Umsetzung, insbesondere in folgenden Bereichen, raschere Fortschritte zu erzielen: i. Stärkung der nationalen Entwicklungsstrategien der Partnerländer und der entsprechenden operatio- nellen Rahmenbedingungen (z.B. Planung, Budget, Erfolgskontrolle). ii. Verstärkte Ausrichtung der EZ-Maßnahmen auf die Prioritäten, Systeme und Verfahren der Partner- länder sowie Unterstützung bei der Stärkung ihrer Kapazitäten. iii. Erhöhung der Rechenschaftspflicht von Gebern wie Partnerländern gegenüber ihren jeweiligen Bürgern und Parlamenten im Hinblick auf ihre Entwicklungspolitiken, -strategien und -ergebnisse. iv. Beseitigung von Doppelarbeit und Überschneidungen sowie Rationalisierung der Geberaktivitäten, um diese so kosteneffektiv wie möglich zu gestalten. v. Überarbeitung und Vereinfachung der Geberpolitiken und -verfahren, um ein verstärkt kooperatives Verhalten und eine schrittweise Ausrichtung auf Prioritäten, Systeme und Verfahren der Partnerländer zu fördern. vi. Definition von Maßstäben und Standards für Leistung und Rechenschaftspflicht der Systeme der Part- nerländer in den Bereichen öffentliches Finanzmanagement, Beschaffungswesen, treuhänderische

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Sicherheiten und Umweltverträglichkeitsprüfungen Œ in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten, bewährten Praktiken Œ sowie ihre rasche und umfassende Anwendung. 4. Wir verpflichten uns, konkrete, wirksame Maßnah men zur Bewältigung der verbleibenden, insbesondere aber folgender Probleme zu ergreifen: vii. Schwachstellen bei den institutionellen Kapazitäten der Partnerländer im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung ergebnisorientierter nationaler Entwicklungsstrategien. viii. Fehlen präzise berechenbarer, mehrjähriger ODA-Zusagen für engagierte Partnerländer. ix. Unzureichende Übertragung von Zuständigkeiten an das Außenpersonal der Geberländer und man- gelnde Anreize für effektive Entwicklungspartnerschaften zwischen Gebern und Partnerländern. x. Ungenügende Integration globaler Programme und Initiativen in breiter angelegte Entwicklungsstrate- gien der Partnerländer, einschließlich Strategien in so überaus wichtigen Bereichen wie HIV/AIDS. xi. Korruption und Mangel an Transparenz, die die Unterstützung seitens der Öffentlichkeit gefährden, die effektive Ressourcenmobilisierung und -allokatio n behindern sowie die Ressourcen jenen Aktivitäten entziehen, die für Armutsbekämpfung und nachhaltig e Wirtschaftsentwicklung besonders wichtig sind. Wo Korruption existiert, hält sie die Geber davon ab, sich auf die Systeme der Partnerländer zu verlassen. 5. Die Erhöhung der Wirksamkeit ist bei sämtlich en Formen der Entwicklungszusammenarbeit machbar und notwendig. Bei der Bestimmung der wirksamsten EZ-Modalitäten werden wir uns von den Entwicklungs- strategien und Prioritäten der Partnerländer selbst leiten lassen. Individuell wie ko llektiv werden wir uns bemühen, geeignete, einander ergänzende Modalitäten zu wählen bzw. zu konzipieren, die die Gewähr für eine insgesamt optimale Wirksamkeit bieten. 6. Im Rahmen der Folgemaßnahmen zu dieser Erkl ärung werden wir unsere Anstrengungen verdoppeln, bei Bereitstellung und Einsatz der ODA-Mittel, einschließlich der in Monterrey zugesagten höheren ODA- Leistungen, darauf zu achten, dass die oft übermäßige Zersplitterung der Geberaktivitäten auf Länder- und Sektorebene vermindert wird. Anpassung an und Anwendung auf unterschiedliche Gegebenheiten in den Partnerländern 7. Die Erhöhung der EZ-Wirksamkeit ist auch in schwierigen und komplexen Situationen notwendig, wie z.B. im Fall der Tsunami-Katastrophe, die die Anrainer staaten des Indischen Ozeans am 26. Dezember 2004 getroffen hat. In solchen Situationen müssen die weltweite humanitäre Hilfe und die Leistungen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Wachstums- und Armutsbekämpfungsstrategien der Partnerländer harmonisiert werden. In fragilen Staaten werden wir im Zuge der Unterstützung beim Aufbau staatlicher Strukturen und der Bereitstellung elementarer Dienste sicherstellen, dass die Grundsätze der Harmonisierung, der Partnerausrichtung sowie des ergebnisorientierten Ma nagements so angepasst werden, dass sie unzulängliche Governance-Strukturen und Kapazitäten in Rechnung stellen. Bei unseren Anstrengungen zur Erhöhung der EZ-Wirksamkeit werden wir solchen komplexen Situationen ganz allgemein verstärkte Aufmerksamkeit widmen. Festlegung von Indikatoren, Zeitplänen und Zielvorgaben 8. Wir sind uns darüber im Klaren, dass die in dieser Erklärung angeregten Reformen eine kontinuierliche politische Unterstützung auf hoher Ebene, gegenseiti ge Überzeugungsarbeit gleichrangiger Partner und koordinierte Aktionen auf globaler, regionaler und Länd erebene voraussetzen. Wir ve rpflichten uns, das Tempo der Veränderungen zu beschleunigen, indem wir im Geis t beiderseitiger Verantwortlichkeit die in Abschnitt II enthaltenen Partnerschaftsverpflichtungen umsetzen, und die Fortschritte mit Hilfe der zwölf spezifischen Indikatoren zu messen, auf die wir uns heute geeinigt haben und die in Abschnitt III dieser Erklärung wieder- gegeben sind. 9. Um einen weiteren Ansporn für Fortschritte zu liefern, werden wir Zielvorgaben für das Jahr 2010 festsetzen. Diese Zielvorgaben, die Aktionen sowohl der Geber als auch der Partnerländer implizieren, sollen dazu dienen, die Fortschritte zu verfolgen und zu fördern, die auf globaler Ebene von den Ländern und Institutionen erzielt werden, die dieser Erklärung zu gestimmt haben. Sie sollen etwaige von den einzelnen Partnerländern anvisierte Ziele weder präjudizieren noch ersetzen. Wir haben uns heute auf fünf vorläufige Zielvorgaben auf der Basis der in Abschnitt III aufgeführten Indikatoren verständig t, und wir sind überein- gekommen, diese vorläufigen Ziele vor dem Gipfeltr effen der Vereinten Natione n im September 2005 einer Prüfung zu unterziehen und im Hinblick auf die verbleiben den Indikatoren weitere Zielvorgaben zu vereinbaren. Wir ersuchen die im Rahmen des DAC versammelten Geber und Partnerländer, dringend Vorbereitungen 4

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hierfür zu treffen 1. Zugleich begrüßen wir die Initiativen von Pa rtnerländern und Gebern, gemäß den vereinbar- ten Partnerschaftsverpflichtungen und Fortschrittsindikato ren eigene Zielvorgaben für eine bessere Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit festzusetzen. So hat z.B. eine Reihe von Partnerländern Aktionspläne vor- gelegt, und zahlreiche Geber haben bedeutende neue Zusagen angekündigt. Wir laden alle Teilnehmer, die über derartige Initiativen unterrichten möchten, dazu ein, dies bis zum 4. April 2005 zu tun, damit die Informationen anschließend veröffentlicht werden können. Monitoring und Evaluierung der Umsetzung 10. Da es entscheidend darauf ankommt, reale Fort schritte auf Länderebene nachzuweisen, werden wir unter Federführung des jeweiligen Partnerlands unsere auf Länderebene bei der Umsetzung der vereinbarten Verpflichtungen zur EZ-Wirksamkeit von beiden Seiten erzielten quantitativen und qualitativen Fortschritte regelmäßig bewerten. Dabei werden wir geeignete in den Partnerländern existierende Mechanismen nutzen. 11. Auf internationaler Ebene rufen wir die unter dem Dach des DAC partnerschaftlich operierenden Geber und Partnerländer auf, die Beteiligung von Partnerländern weiter auszubauen und bis Ende 2005 Vor- kehrungen für das mittelfristige Monitoring der in dieser Erklärung enthaltenen Verpflichtungen vorzuschlagen. Zwischenzeitlich ersuchen wir die im Rahmen des DAC or ganisierten Partner, das internationale Monitoring der in Abschnitt III aufgeführten Fortschr ittsindikatoren zu koordinieren, die Zielvorgaben gegebenenfalls zu verfeinern, geeignete Orientierungshilfen für die Festlegung der jeweiligen Ausgangsniveaus bereitzustellen und die Basis für kohärente Methoden der Aggregierung von Daten für jeweils mehrere Länder zu schaffen, damit diese Daten dann in Form regelmäßiger Berichte zusa mmengefasst werden können. Wir werden ferner die existierenden Mechanismen der Länder- und Regionalprüf ungen dazu nutzen, die Agenda weiter voranzubrin- gen. Darüber hinaus werden wir die Möglichkeit unab hängiger Monitoring- und Evaluierungsprozesse auf internationaler Ebene sondieren Œ die nicht mit zusätzlichen Belastungen für die Partner verbunden sein dürfen Œ, um vollständigere Informationen darüber zu erhalten , wie eine bessere EZ-Wirksamkeit zur Erreichung der Entwicklungsziele beitragen kann. 12. Ganz im Sinne unseres Schwerpunktthemas Umsetzung planen wir für 2008 ein erneutes Treffen in einem Entwicklungsland. Wir beabsichtigen außerdem, zwei Monitoring-Runden durchzuführen, bevor wir eine Bilanz der bei der Umsetzung dieser Erklärung erzielten Fortschritte ziehen. II. Partnerschaftsverpflichtungen 13. Die nachstehenden Partnerschaftsverpflichtungen, die im Geist gegenseitiger Rechenschaftspflicht entwickelt wurden, basieren auf praktischen Erfahrungen. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Verpflich-tungen im Licht der spezifischen Situation des jeweiligen Partnerlan ds interpretiert werden müssen. EIGENVERANTWORTUNG Die Partnerländer übernehmen eine wirksa me Führungsrolle be i ihren Entwicklungs- politiken und -strategien und koordinieren die entwicklungspolitischen Maßnahmen 14. Die Partnerländer verpflichten sich: 1. In Übereinstimmung mit Absatz 9 der vorliegenden Erklärung versammelten sich die Geber und Partnerländer im Rahmen des DAC, d.h. der DAC-Arbeitsgruppe EZ-Wirksamkeit, die sich aus OECD/DAC-Mitgliedern sowie Vertretern der Partnerländer und multilateraler Einrichtungen zusammensetzt, am 30.-31. Mai 2005 und 7.-8. Juli 2005, um die Zielvorgaben für die zwölf Fortschrittsindika toren zu vereinbaren und gegebenenfalls einer Prüfung zu unterziehen. Auf diesen Tagungen wurde in Bezug auf die in Abschnitt 3 der vorliegenden Erklärung dargeleg- ten Zielvorgaben eine Einigung erzielt. Diese Einigu ng unterliegt Vorbehalten eines Gebers hinsichtlich a) der Methodik zur Evaluierung der Qualität der von den Part nerländern selbst verwalteten Beschaffungssysteme (im Zusammenhang mit den Zielvorgaben 2b und 5b) und b) der akzeptablen Qualität von Reformprogrammen des öf- fentlichen Finanzmanagements (in Verbindung mit der Ziel vorgabe 5a.ii.). Weitere Diskussionen zur Lösung die- ser Probleme sind im Gange. In einem Brief vom 9. September 2005 teilte der DAC-Vorsitzende Richard Man- ning den Teilnehmern der Hochrangigen Plenartagung der 59. Generalversammlung der Vereinten Nationen diese Zielvorgaben ebenso wie die Vorbehalte mit. 5

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im Rahmen breit angelegter Konsultationsprozesse die Führungsrolle bei der Konzipierung und Um- setzung ihrer nationalen Entwicklungsstrategien 2 zu übernehmen; diese nationalen Entwicklungsstrategien in erge bnisorientierte operationelle Programme mit genau definierter Prioritätenordnung umzumünzen, die si ch in mittelfristigen Ausgabenrahmenplänen und Jahresbudgets widerspiegeln ( Indikator 1 ); die Führungsrolle bei der Koordinierung der EZ-Leis tungen wie auch anderer Entwicklungsressourcen auf allen Ebenen zu übernehmen, und zwar im Rahm en eines Dialogs mit den Gebern bei gleichzeiti- ger Förderung der Beteiligung von Ziv ilgesellschaft und Privatwirtschaft. 15. Die Geber verpflichten sich: die Führungsrolle des Partnerlands zu respektier en und dazu beizutragen, dessen Kapazitäten zur Wahrnehmung dieser Funktion zu stärken. PARTNERAUSRICHTUNG Die Geber gründen ihre gesamte Unterstützung auf die nationalen Entwicklungs- strategien, -institutionen und -verfahren der Partnerländer Die Geber passen sich an die Strategien der Partnerländer an 16. Die Geber verpflichten sich: ihre gesamte Unterstützung Œ Länderstrategien, Politikdialog und EZ-Programme Œ auf die nationalen Entwicklungsstrategien der Partnerländer und die regelmäßigen Fortschrittskontrollen zur Prüfung des Stands der Umsetzung dieser Strategien 3 zu gründen (Indikator 3 ); ihre Kriterien, soweit wie irgend möglich, an der nation alen Entwicklungsstrategie des jeweiligen Part- nerlands bzw. an der jährlichen Prüfung der bei der Umsetzung dieser Strategie erzielten Fortschritte zu orientieren. Etwaige zusätzliche Kriterien müssen hinreichend gerechtfertigt sein und dürfen nur nach dem Grundsatz der Transpar enz sowie in enger Abstimmung mit den anderen Gebern und Stakeholdern angewandt werden; die Finanzierung an ein einheitliches Spektrum von Bedingungen und/oder einen überschaubaren Komplex von Indikatoren zu knüpfen, die von der jewe iligen nationalen Entwicklungsstrategie abgeleitet wurden. Das bedeutet nicht, dass alle Geber gehalten sind, identische Bedingungen festzusetzen, sondern, dass sich die von den einzelnen Gebern gestellten Bedingungen in einen gemeinsamen, organisatorisch straffen Rahmen einfügen sollten, der auf dauerhafte Ergebnisse abgestellt ist. Die Geber stützen sich auf konsolidierte Ländersysteme 17. Die Nutzung partnereigener Inst itutionen und Systeme führt Œ sofern diese die Gewähr dafür bieten, dass die EZ-Leistungen für die vereinbarten Zwecke eing esetzt werden Œ zu einer erhöhten EZ-Wirksamkeit, indem sie die Kapazität der Partnerländer nachhaltig stär kt, Politiken zu konzipiere n und umzusetzen und diese den Bürgern und Parlamenten gegenüber zu verantworten. Bei diesen Ländersystemen und -verfahren handelt es sich in der Regel, aber nicht ausschließlich, um nationale Vorkehrungen und Verfahren in den Bereichen öffentliches Finanzmanagement, Rechnungslegung, Rechnungsprüfung, Beschaffungswesen sowie Rahmen für Ergebniskontrolle und Monitoring. 18. Diagnostische Prüfungen spielen für Regierungen und Geber eine wichtige Œ zunehmend bedeutende Œ Rolle als Informationsquelle über den Zustand der nati onalen Systeme der Partnerländer. Es liegt im beider- seitigen Interesse von Partnerländern und Gebern, die bei der Verbe sserung der Ländersysteme im Lauf der Zeit erzielten Fortschritte überwachen zu können. Hilfreich ist dabei ein Rahmen für die Leistungsbewertung sowie ein entsprechender Katalog von Reformmaßnahmen, die sich auf die Informationen stützen, wie sie aus den diagnostischen Prüfungen und den damit zusammenhängenden Analysen resultieren. 2. Der Begriff —nationale Entwicklungsstrategienfi umfasst Armutsbekämpfungs- und ähnliche Gesamtstrategien wie auch sektorbezogene und thematische Strategien. 3. Dazu gehört z.B. der Annual Progress Review of the Poverty Reduction Strategies (APR). 6

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zeitnahe, transparente und verlässl iche Informationen über den Haushaltsvollzug zu veröffentlichen; beim Prozess der Reform des öf fentlichen Finanzmanagements di e Führungsrolle zu übernehmen. 26. Die Geber verpflichten sich: eine verlässliche indikative mehrjährige Rahmenplan ung mit Richtwerten für die EZ-Zusagen aufzustellen und die EZ-Leistungen pünktlich und zuverlässig gemä ß dem jeweils vereinbarten Zeitplan auszuzahlen (Indikator 7 ); soweit wie möglich vorhandene, transparente Hausha lts- und Rechnungslegungsmechanismen der Partner- länder zu nutzen ( Indikator 5 ). 27. Partnerländer und Geber verpflichten sich gemeinsam: den Rahmen für diagnostische Prüfungen wie auch für Leistungsbewertungen im öffentlichen Finanz- management zu harmonisieren. Stärkung der nationalen Beschaffungssysteme 28. Partnerländer und Geber verpflichten sich gemeinsam: einvernehmlich festgelegte Standards und Verfahren 4 für die Durchführung diagnostischer Prüfungen, die Konzipierung nachhaltiger Reformen und das Monitoring der Umsetzung anzuwenden; ausreichende Ressourcen zur Unterstützung und nachhaltigen Sicherung mittel- und langfristiger Reformen des Beschaffungswesens sowie des erfo rderlichen Kapazitätsaufbaus bereitzustellen; die bei der Anwendung bewährter Praktiken gewonnenen Erfahrungen auf Länderebene auszutauschen, damit diese Verfahren nach und na ch verbessert werden können. 29. Die Partnerländer verpflichten sich, die Reform der öffentlichen Auftragsvergabe und deren Umsetzung selbst in die Hand zu nehmen. 30. Die Geber verpflichten sich: zunehmend die eigenen Beschaffungssysteme der Partnerländer zu nutzen, sofern dabei einvernehm- lich festgelegte Standards und Ve rfahren angewendet werden ( Indikator 5 ); harmonisierte Ansätze zu verfolgen, falls die nationalen Systeme den einvernehmlich festgelegten Leistungsstandards nicht gerecht werden oder wenn sie von den Gebern nicht genutzt werden. Aufhebung der Lieferbindung im Interesse eines besseren Kosten-Nutzen- Verhältnisses 31. Bei Lieferaufbindung erhöht sich im Allgemei nen die EZ-Wirksamkeit, weil damit die Transaktions- kosten für die Partnerländer sinken, die Eigenverantwortung der Partnerländer gestär kt und die Partnerausrich-tung seitens der Geber verbesse rt wird. Gemäß der DAC-Empfehlung von 2001 für die Aufhebung der Lieferbindung bei der Vergabe von ODA-Mitteln an die am wenigsten entwickelten Länder werden die DAC-Geber auf weitere Fortschritte bei der Aufhebung der Lieferbindung hinarbeiten ( Indikator 8 ). HARMONISIERUNG Die Aktionen der Geber sind besser harmonisiert und transparenter und führen zu einer kollektiv größeren Wirksamkeit Die Geber treffen gemeinsame Vorkehrungen und vereinfachen ihre Verfahren 32. Die Geber verpflichten sich: die geberseitigen Aktionspläne umzusetzen, die si e im Anschluss an das Hochrangige Forum von Rom ausgearbeitet haben; 4. Wie z.B. die Verfahren, die bei den gemeinsamen Round-Table-Gesprächen des OECD-Entwicklungsausschusses (DAC) und der Weltbank über die Stärkung der Beschaffungska pazitäten der Entwicklungsländer erarbeitet wurden. 8

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auf Länderebene soweit wie möglich gemeinsame Vork ehrungen für Planung, Finanzierung (z.B. Gemein- schaftsfinanzierungen), Auszahlung, Monitoring, Eval uierung sowie Berichterstattung an die staatlichen Stellen über Geberaktivitäten und EZ-Leistungen zu treffen; der verstärkte Einsatz programmorien- tierter EZ-Modalitäten kann hierzu einen Beitrag leisten ( Indikator 9 ); mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, Redundanzen bei Feldmissionen und diagnostischen Prüfungen zu verringern ( Indikator 10 ) und gemeinsame Schulungen zu fördern, um den Erfahrungsaustausch zu unterstützen und praxisbezogene Gemeinschaften (CoP) aufzubauen. Komplementarität und effektivere Arbeitsteilung 33. Die übermäßige Fragmentierung der Entwicklungszusammenarbeit auf globaler, nationaler und sektoraler Ebene beeinträchtigt deren Wirksamkeit. Durch einen pragmatischen Ansatz bei der Arbeits- und Lastenteilung können die Komplementarität verstärkt und die Transaktionskosten gesenkt werden. 34. Die Partnerländer verpflichten sich: klar zu den komparativen Vorteilen der einzelnen Ge ber sowie zu der Frage Stellung zu nehmen, wie sich diese auf Landes- oder Sektoreb ene am besten ergänzen können. 35. Die Geber verpflichten sich: ihre jeweiligen komparativen Vorteile auf Landes- od er Sektorebene voll zu nutzen, indem sie gegebe-nenfalls die Befugnisse für die Durchführung v on Programmen, Aktivitäten und Aufgaben an feder- führende Geber übertragen; im Hinblick auf die Harmonisierung unterschiedlicher Verfahren zusammenzuarbeiten. Förderung eines kooperativen Ansatzes 36. Geber und Partnerländer verpflichten sich gemeinsam: bestehende Verfahrensweisen zu re formieren und für die Führungskräf te wie auch das übrige Personal Œ u.a. in Bezug auf Einstellung, Leistungsbewertung und Schulung Œ stärkere Anreize zu schaffen, bei ihrer Arbeit die Grundsätze der Harmonisierung, de r Partnerausrichtung und der Ergebnisorientierung zu beachten. Stärkung der EZ-Wirksamkeit in fragilen Staaten 5 37. Das internationale Engagement in fragilen Staaten muss langfristig auf das Ziel ausgerichtet sein, legitime, gut funktionierende und solid e staatliche und sonstige nationale Institutionen aufzubauen. Die Leit- linien für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit gelten zwar auch für fragile Staaten, müssen dort aber an ein Umfeld angepasst werden, das durch mang elnde Eigenverantwortung und ungenügende Kapazitäten gekennzeichnet ist, und dem dringenden Bedarf an grundlegenden Diensten Rechnung tragen. 38. Die Partnerländer verpflichten sich: Fortschritte beim Aufbau von Institutionen und de r Schaffung von Governance-Strukturen zu erzielen, die eine funktionierende Staats- und Verwaltungsführung ermöglichen und die Sicherheit, den Schutz und den gerechten Zugang der Bevölkerung zu sozialer Grundversorgung gewährleisten; dort, wo noch keine nationalen Entwicklungsstrategien festgelegt wurden, einen Dialog mit den Gebern über die Ausarbeitung einfacher Planungsinstrument e anzustrengen, wie z.B. die Erstellung einer Ergebnismatrix für die Übergangsphase; eine breite Beteiligung von nationalen Akteuren un terschiedlicher Provenienz bei der Definition der Entwicklungsprioritäten zu fördern. 39. Die Geber verpflichten sich: 5. Der folgende Abschnitt stützt sich auf die vorläufige Fassung der Principles for Good International Engagement in Fragile States , wie sie aus dem Hochrangigen Forum über die Wirksamkeit des Entwicklungsprozesses in fragilen Staaten (London, Januar 2005) resultierte. 9

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ihre Aktivitäten zu harmonisieren. Harmonisierung ist besonders wichtig, wenn der Staat seiner Füh- rungsrolle nicht voll gerecht wird. Dabei sollte das Hauptaugenmerk Vorfel danalysen, gemeinsamen Evaluierungen und Strategien, einer Koordinierung des politischen Engagements und konkreten Initia- tiven, wie der Einrichtung gemeinsamer Geberaußenstellen, gelten; sich soweit wie möglich an von der Zentralregierung des Partnerlands getragenen Strategien zu orien- tieren oder, wenn dies nicht möglich ist, maximalen Gebrauch von nationalen, regionalen, sektoralen oder nichtstaatlichen Systemen zu machen; Aktivitäten zu vermeiden, die dem Aufbau nationaler Institutionen abträglich sind, wie z.B. Umgehung der nationalen Haushaltsverfahren oder zu hohe Entlohnung von Ortskräften; eine geeignete Kombination von EZ-Instrumenten einz usetzen, die sich u.a. auf Unterstützung bei der Finanzierung laufender Kosten erstrecken, insbesond ere in Ländern, die sich in einem vielverspre- chenden, aber noch stark gefährdeten Übergangsprozess befinden. Förderung eines harmonisierten Ansatzes bei Umweltverträglichkeitsprüfungen 40. Die Geber haben erhebliche Harmonisierungsfor tschritte im Hinblick auf Umweltverträglichkeits- prüfungen, auch in Bezug auf relevante Gesundheits- und Sozialfragen im Rahmen der jeweiligen Projekte, erzielt. Diese Fortschritte müssen ausgebaut werden, wo bei auch auf die Konsequenzen globaler Umweltprobleme wie Klimawandel, Wüstenbildung un d Schwund der biologischen Vielfalt eingegangen werden muss. 41. Geber und Partnerländer verpflichten sich gemeinsam: verstärkt Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen und im Rahmen von Projekten systemati- scher gemeinsame Verfahren, einschließlich Konsul tationen mit den beteiligten Parteien, anzuwenden und gemeinsame Ansätze für eine —strategische Umweltverträglichkeitsprüfungfi auf Sektor- und Länder- ebene zu entwickeln und umzusetzen; die Entwicklung fachlicher Kapazitäten im technische n und politischen Bereich fortzusetzen, die für die Durchführung von Umweltanalysen und die Durchset zung gesetzlicher Vorschriften notwendig sind. 42. Ähnliche Harmonisierungsanstrengungen sind auch bei anderen Querschnittsaufgaben erforderlich, z.B. in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und sonstige thematische Œ auch aus Sonderfonds finanzierte Œ Bereiche. ERGEBNISORIENTIERTES MANAGEMENT Ergebnisorientierung beim Ressourc enmanagement und entsprechende Verbesserung der Entscheidungsprozesse 43. Ergebnisorientiertes Management bedeutet, di e EZ-Leistungen in einer Weise zu verwalten und einzusetzen, bei der die Realisierung der angestrebten Ergebnisse die Richtschnur bildet und vorhandene Informationen zur Verbesserung der Entscheidungsprozesse genutzt werden. 44. Die Partnerländer verpflichten sich: die nationalen Entwicklungsstrategien stärker in die jährliche und mehrjährige Haushaltsplanung ein- zubinden; auf die Schaffung ergebnisorientierter Berichterstattungs- und Evaluierungsrahmen hinzuarbeiten, mit deren Hilfe die Fortschritte im Hinblick auf die wichtigsten Aspekte der nationalen und sektoralen Entwicklungsstrategien durch Monitoring überwach t und die Entwicklung eine r überschaubaren Zahl von Indikatoren auf der Basis kostengünstig zu beschaffender Daten beobachtet werden kann (Indikator 11 ). 45. Die Geber verpflichten sich: Programmgestaltung und Ressourcen auf Länderebene mit den Ergebnissen zu verknüpfen und sie an vorhandene effektive Leistungsevaluierungsrahmen der Partnerländer anzupassen, wobei sie davon absehen, die Einführung von Leistungsindikatoren zu fordern, die nicht mit den nationalen Entwick- lungsstrategien der Partnerländer in Einklang stehen; 10

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mit den Partnerländern zusammenzuarbeiten, um sowe it wie möglich deren eigene ergebnisorientierte Rahmen für Berichterstattung und Monitoring zu nutzen; ihre Monitoring- und Berichtsauflagen zu harmon isieren und gemeinsame Mo dalitäten der regelmäßi- gen Berichterstattung soweit wie irgend möglich mit den Partnerländern abzustimmen, solange sie sich noch nicht weitgehender auf deren Statistik-, Monitoring- und Evaluierungssysteme stützen können. 46. Partnerländer und Geber verpflichten sich gemeinsam: im Rahmen eines partizipatorischen Ansatzes zusammen darauf hinzuarbeiten, dass die nationalen Kapa- zitäten für ergebnisorientiertes Management ausgebaut werden und die Länder selbst verstärkt ein solches Management fordern. GEGENSEITIGE RECHENSCHAFTSPFLICHT Geber wie Partnerländer lege n Rechenschaft über die Entwicklungsergebnisse ab 47. Eine wichtige Priorität für Partnerländer und Ge ber ist die Stärkung der gegenseitigen Rechenschafts- pflicht und der Transparenz in Bezug auf die Verwendung der EZ-Mittel. Dadurch kann auch die Unterstützung der Öffentlichkeit für die jeweilige nationale Politik un d die Entwicklungszusammen arbeit gefestigt werden. 48. Die Partnerländer verpflichten sich: die Rolle der Parlamente bei der Festlegung der na tionalen Entwicklungsstrategien und/oder -budgets angemessen zu stärken; verstärkt mit partizipatorischen Ansätzen zu arbeiten, indem sie ein breites Spektrum von Entwicklungs- partnern systematisch in die Ausarbeitung nationale r Entwicklungsstrategien und die Evaluierung der bei ihrer Umsetzung erzielten Fortschritte einbeziehen. 49. Die Geber verpflichten sich: zeitnahe, transparente und ausführliche Informatione n über ihre EZ-Leistungen zu liefern, um den Regierungen der Partnerländer die Möglichkeit zu ge ben, ihren Parlamenten und Bürgern vollständige Haushaltsberichte vorzulegen. 50. Partnerländer und Geber verpflichten sich: die beiderseitigen Fortschritte bei der Erfüllung der im Hinblick auf die Wirksamkeit der Entwick- lungszusammenarbeit eingegangenen Verpflichtungen, einschließlich der Partnerschaftsverpflichtungen, mit Hilfe vorhandener, zunehmend verlässlicher Mechanismen auf lokaler Ebene gemeinsam zu evaluie- ren (Indikator 12 ). 11

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